KI-Tools im Marketing und das Urheberrecht

KI-Tools im Marketing und das Urheberrecht

Lesezeit ca. 4 Min.
Autor
Simon Walter
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Künstliche Intelligenz bietet vielfältige Einsatzmöglichkeiten im Marketing, allem voran die Erstellung von Inhalten. Doch mit der Nutzung dieser leistungsstarken Tools gehen auch Verantwortlichkeiten einher, insbesondere im Bereich des Urheberrechts.

In diesem Beitrag konzentrieren wir uns darauf, dir ein Verständnis davon zu vermitteln, wie das Urheberrecht die Nutzung von KI im Marketing beeinflusst und wie du dabei rechtliche Risiken minimieren kannst.

Urheberrechtliche Fragen bei der Nutzung von KI im Marketing

Das Urheberrecht schützt kreative Werke wie Texte, Bilder, Musik und Software. Im Wesentlichen bedeutet dies, dass der Schöpfer eines Werkes das ausschließliche Recht hat, dieses zu nutzen, zu kopieren, zu verändern oder zu veröffentlichen. Die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes ohne die Zustimmung des Urhebers kann daher als Urheberrechtsverletzung angesehen werden.

Die Verwendung von KI-Tools im Marketing kann verschiedene urheberrechtliche Fragen aufwerfen. Diese können sich auf verschiedene Aspekte deiner Arbeit beziehen, von der Erstellung von Inhalten bis hin zur Datenanalyse.

Content-Erstellung: KI kann beeindruckende Inhalte erstellen, sei es Text, Bilder oder sogar Videos. Doch was passiert, wenn die KI urheberrechtlich geschützte Werke als Grundlage für deine Schöpfungen verwendet? Oder wenn die KI-Inhalte auffällig ähnlich zu bereits bestehenden, urheberrechtlich geschützten Werken sind? Das sind Fragen, die du berücksichtigen musst, wenn du KI-Tools zur Content-Erstellung einsetzt.

Datenanalyse: KI-Tools können riesige Mengen an Daten analysieren und dabei Muster und Trends erkennen, die für dein Marketing wertvoll sein können. Doch was ist, wenn diese Daten urheberrechtlich geschützte Inhalte enthalten? Darf deine KI diese Inhalte überhaupt analysieren und verwenden?

Urheberrecht und KI-Training

Damit KI-Anwendungen funktionieren, benötigen sie eine große Menge an Daten, mit denen sie trainiert werden. OpenAI gibt beispielsweise an, dass die Daten für das Training von ChatGPT aus Büchern, Artikeln, Webseiten und anderen öffentlich zugänglichen Texten stammen.

Hier stellt sich natürlich die Frage, ob das Training mit urheberrechtlich geschützten Daten überhaupt zulässig ist, denn eigentlich wäre für die Nutzung die Zustimmung der Urheber erforderlich.

Da dies für das Training einer KI nicht praktikabel ist, greift nach dem Urheberrechtsgesetz das sogenannte „Text und Data Mining“ (§ 44 b. UrhG.). Darunter versteht man die automatisierte Analyse digitaler Werke. Daraus folgt, dass eine KI mit frei zugänglichen Daten lizenzfrei trainiert werden darf, auch wenn diese urheberrechtlich geschützt sind. Allerdings kann ein Urheber die Nutzung untersagen, indem er einen Nutzungsvorbehalt in „maschinenlesbarer Form“ erklärt. Wie dies konkret umgesetzt werden soll, ist jedoch noch äußerst unklar.

Was das Urheberrecht im KI-Training betrifft, können wir also KI-Tools im Marketing rechtssicher einsetzen, solange der Anbieter des Tools den Nutzungsvorbehalt beachtet.

Urheberrecht bei KI-generierten Inhalten

Nach dem Urheberrecht ist ein Werk nur dann schutzfähig, wenn es eine persönliche geistige Schöpfung des Urhebers ist (§ 2 Abs. 2 UrhG). Durch die Beschränkung auf das Persönliche erfasst das Urheberrecht somit ausschließlich menschliche Schöpfungen.

KI-Programme können daher nach deutschem Recht keine persönliche Schöpfung hervorbringen, sodass an ihrem Output kein Urheberrecht entstehen kann. Mit anderen Worten: Inhalte, die von KI-Werkzeugen erzeugt werden, sind nicht urheberrechtlich geschützt.

Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass der Nutzer, der die Anfrage an das KI-Tool stellt, ebenfalls nicht als Schöpfer gilt und keine Urheberrechte geltend machen kann. Dies gilt deshalb, weil der menschliche Anteil am schutzfähigen Ergebnis sehr groß sein muss, was beim Output einer KI mit ihrer Zufälligkeit offensichtlich nicht der Fall ist.

Wird ein KI-generierter Inhalt vor der Veröffentlichung verändert, kann das Werk dennoch urheberrechtlich schutzfähig sein. Dazu muss der Nutzer den Output allerdings so stark verändern, dass er Züge einer eigenen Schöpfung aufweist.

Beachte also bitte: Wenn du im Marketing Inhalte mit KI erstellst, sind deine Werke nicht urheberrechtlich geschützt, es sei denn, du veränderst sie im Nachhinein noch einmal erheblich. Wie sich der fehlende Urheberrechtsschutz in der Praxis auswirkt, bleibt abzuwarten. Auch wenn es bereits Tools gibt, die KI-Inhalte erkennen können, muss erst ein Nachweis erbracht werden, dass der Inhalt mit KI erstellt wurde.

Verletzung von bestehenden Urheberrechten durch KI-Inhalte

Eine sehr wichtige Frage für uns im Marketing ist, ob wir Urheberrechte verletzen, wenn wir Inhalte mit der KI erstellen. Schließlich wurde die KI mit urheberrechtlich geschützten Werken trainiert.

Grundsätzlich besteht diese Gefahr. Wenn ein generierter Output, z.B. ein Text oder ein Bild, einem urheberrechtlich geschützten Werk sehr nahe kommt, d.h. dem Werk sehr ähnlich oder sogar identisch ist, würde eine Urheberrechtsverletzung vorliegen und der Nutzer, der es veröffentlicht, wäre dafür haftbar. Liegt eine solche Urheberrechtsverletzung vor, besteht ein Unterlassungsanspruch und gegebenenfalls ein Schadensersatzanspruch, wenn vorsätzliches Handeln nachgewiesen werden kann.

Weist das neu geschaffene Werk jedoch einen ausreichenden Abstand zum benutzten Werk auf, liegt nach dem Urheberrecht keine zustimmungsbedürftige Bearbeitung, sondern eine freie Benutzung vor, die ohne Zustimmung des Urhebers veröffentlicht werden darf.

Um mögliche Abmahnungen zu vermeiden, ist es daher sinnvoll, die generierten Inhalte vor der Veröffentlichung immer manuell zu prüfen, ob es einem bestehenden Werk sehr nahekommt. Dazu nutzt man am besten einen Plagiatsscanner.


Urheberrecht greift auch bei KI-Tools

Wie wir gesehen haben, kann das bestehende Urheberrecht auch auf völlig neue KI-Anwendungen angewendet werden. Es gibt also keinen rechtsfreien Raum. Daher sind wir auch im Marketing gefordert, die verschiedenen Aspekte des Urheberrechts bei der Nutzung von KI-Werkzeugen zu beachten.

Natürlich gibt es im Detail noch Klärungsbedarf, wenn man sich zum Beispiel den Vorbehalt der Nutzung in maschinenlesbarer Form anschaut. Diese Aspekte werden sowohl die Gerichte als auch den Gesetzgeber in Zukunft beschäftigen.

Auch die Prüfung von Urheberrechtsverletzungen gestaltet sich in der Praxis nicht immer einfach, da Tools wie Plagiatsscanner oft noch nicht im Unternehmen vorhanden sind. Wichtig ist, sich der verschiedenen Herausforderungen bewusst zu sein und an den Punkten zu arbeiten, um in Zukunft gut damit umgehen zu können.

Weiterführende Infos: Falls du Interesse hast, wie du ChatGPT und Midjourney bei dir in der Content-Erstellung einsetzen kannst, kann ich dir unseren Blogbeitrag „Content-Erstellung mit KI - So erstellst du Inhalte mit ChatGPT und Midjourney“ empfehlen. Des Weiteren gibt es auch speziell zu den Einsatzmöglichkeiten im E-Commerce einen eigenen Blogbeitrag „KI-Tools im E-Commerce“.

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